Neue Förderung für EV-Modelle und Plug-in Hybride

Freuen Sie sich 2026 auf attraktive staatliche Förderungen für EV- und Plug-in Hybridmodelle!

Förderung

Die Bundesregierung hat sich auf eine neue E-Mobilitätsförderung geeinigt.

Je nachdem, welche Bedingungen sie erfüllen, können sie 2026 bis zu 6.000 Euro Förderprämie erhalten. Das Programm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und ist auf die Förderung von Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

ACHTUNG: Das staatliche Förderportal ist ab sofort freigeschaltet und hier erreichbar

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm beinhaltet den Kauf oder Leasing von Neuwagen.

Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender).

Bei Plug-IN-Hybrid-Fahrzeugen ist zu beachten, dass deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Alle Fahrzeuge welche die Voraussetzungen erfüllen sind förderungsfähig, auch nicht in der EU produzierte Fahrzeuge.

Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten zum Beispiel Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden

Wann startet das Förderprogramm?

Sofort! Förderfähig sind alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2026. Ab Mai wird ein Online-Portal für Anträge freigeschaltet, wo man die Unterlagen auch rückwirken hochladen kann. Generell gibt es eine einjährige Einreichungsfrist nach Zulassung.

Förderungsbeträge bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Autos:

Zu versteuerndes HaushaltsjahresEinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig3.500 Euro4.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro3.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro4.000 Euro4.500 Euro5.000 Euro
bis 45.000 Euro5.000 Euro5.500 Euro6.000 Euro

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids:

Zu versteuerndes HaushaltsjahresEinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig2.000 Euro2.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro1.500 Euro2.000 Euro2.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro2.500 Euro3.000 Euro3.500 Euro
bis 45.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro4.500 Euro

Alle Infos hier: BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung